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Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

Öffentliche Straßen können Sie auch anders nutzen, als nur für den Verkehr (Gemeingebrauch). Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • wirtschaftliche oder gewerbliche Betätigungen (z.B. der Verkauf von Waren aller Art auf einem Fußgängerweg)
  • Benutzung des Luftraums über der Straße (z.B. durch eine Werbeanlage oder einen Warenautomaten)
  • Benutzung einer privaten Zufahrt oder
    • eines privaten Zugangs von der Straße zu einem privaten Grundstück

Diese Sondernutzungen sind genehmigungspflichtig.

Hinweis: Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr (Gemeingebrauch) nutzen. Das ist dann die "sonstige Nutzung" (z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren).
Die "sonstige Nutzung" richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

Achtung: In folgenden Fällen ist eine Sondernutzungserlaubnis nicht erforderlich:

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.

Die Sondernutzungserlaubnis wird zeitlich begrenzt oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Voraussetzungen

Die zuständige Behörde entscheidet über die Erteilung oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung der Straße sind bei dieser Prüfung besonders wichtig. Diese übliche Nutzung wird rechtlich als "widmungsgemäße Nutzung" der Straße bezeichnet.

Wesentlich ist dabei beispielsweise, ob

  • die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigt,
  • die Fußgänger oder Anwohner durch Lärm belästigt werden oder
  • die Straße übermäßig verschmutzt wird.

Zuständigkeit

für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis außerhalb der Ortschaft: die Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers

Straßenbaubehörde ist,

Geben Sie bitte bei "Ort wählen" einen Ort ein und klicken Sie anschließend auf den Behördennamen neben der jeweiligen Straßenart. Ihnen wird dann die zuständige Stelle angezeigt.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • eventuell Lageplan, Fotos, Skizzen

Kosten

Gebühren:

  • nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
  • nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin

Rechtsgrundlage

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