Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule wird nur auf Antrag verliehen. Dadurch erhält diese das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen.
Eine Anerkennung gilt normalerweise unbefristet.
Hinweis: Privatschulen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums, in die sie als öffentliche Schulen fallen würden.
Den Antrag auf Anerkennung der Ergänzungsschule müssen Sie beim Regierungspräsidium einreichen. Außerdem müssen Sie einen Entwurf der Prüfungsordnung beifügen.
Das Regierungspräsidium leitet den Antrag dann an das Kultusministerium zur Entscheidung weiter.
Voraussetzungen sind:
Hinweis: Eine Ergänzungsschule darf ohne staatliche Anerkennung Prüfungen abnehmen und Zeugnisse ausstellen. Die Zeugnisse dürfen jedoch keinen Zusatz enthalten, der auf eine staatliche Anerkennung hinweist.
das Kultusministerium
Hinweis: Sie müssen den Antrag über das Regierungspräsidium einreichen.
Entwurf einer Prüfungsordnung
für die staatliche Anerkennung der Prüfungen: rechtzeitig vor Abnahme der Prüfungen
...dass die Gemeinde Ratshausen von den Nachbargemeinden Hausen am Tann, Weilen unter den Rinnen, Schömberg und Deilingen eingebettet ist