Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis erhalten Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.
Hinweis: Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig. In Baden-Württemberg bewahren die Schulen diese Unterlagen mindestens 30 Jahre lang auf. Schulen sind verpflichtet, die Daten nach spätestens 50 Jahren zu löschen. Nach 30 Jahren müssen Behördenunterlagen dem Landesarchiv angeboten werden. Dazu gehören auch Unterlagen, die für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen notwendig sind.
Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen. Die Schule muss Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen (z.B. durch Vorlage eines Identitätsnachweises).
Sollte das Originalzeugnis nicht älter als 30 Jahre sein, kann Ihnen die Schule das Ersatzzeugnis in den meisten Fällen direkt ausstellen.
Hinweis: Ist das Originalzeugnis älter als 30 Jahre und hat die Schule keine Unterlagen mehr, könnten diese vielleicht beim Landesarchiv liegen.
die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat
Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis)
je nach Verwaltungsaufwand: 50 bis 200 Euro
§3 Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG) (Übernahme des Archivguts)
Erlass "Ausstellung von Ersatzzeugnissen" des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 10.10.1995
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