Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen (Abschlag) bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.
Der Abschlag beträgt je Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent (beziehungsweise 3,6 Prozent je Jahr). Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Hinweis: Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie der Rentenversicherung jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes bekannt geben (Änderungen an die Rentenversicherung melden).
Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.
Im Beratungsgespräch können Sie klären,
Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rente sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin die Höhe Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.
Sie können auch schriftlich eine "besondere Rentenauskunft" mit den gleichen Angaben beantragen.
Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie die Rente schriftlich beantragen.
Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie dann bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.
Voraussetzungen sind:
Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft
Nach Ablauf der drei Monate müssen Sie sich eine neue besondere Rentenauskunft erstellen lassen.
Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen.
keine
...dass das Rathaus vormals ein Schulhaus war