Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB) führt im Auftrag der Bundesregierung das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" durch. Begabte, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können ein Stipendium für anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen in Gesundheitsfachberufen erhalten.
Förderfähig sind beispielsweise:
Nicht gefördert werden unter anderem:
Achtung: Wer während des Bezugs eines Stipendiums der Begabtenförderung berufliche Bildung ein akademisches Studium beginnt, scheidet aus dem Programm aus.
Das Programm besteht aus einem zweistufigen Verfahren:
Zunächst müssen Sie sich für einen Stipendienplatz bewerben. Nehmen Sie dazu direkten Kontakt mit einem der Ansprechpartner der Stiftung auf, nachdem Sie geklärt haben, ob die Zulassungsvoraussetzungen auf Sie zutreffen.
Dieser schickt Ihnen dann ein Stipendienstammblatt und ein Informationsblatt zu. Das ausgefüllte Stipendienstammblatt reichen Sie mit den anderen erforderlichen Unterlagen bei der SBB ein. Diese entscheidet dann über Ihre Aufnahme.
Wenn Sie als Stipendiat aufgenommen wurden, können Sie sich die gewünschten Weiterbildungsmaßnahmen aussuchen und dafür eine Förderung beantragen. Für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme, die Sie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen eigenen Förderantrag stellen, da die SBB immer prüft, ob die jeweilige Maßnahme förderfähig ist.
Ist die gewünschte Maßnahme förderfähig, schließt die Stiftung mit Ihnen eine Fördervereinbarung ab, in der genau festgelegt ist, wann und in welchen Raten die Förderung ausbezahlt wird.
Eine Begabtenförderung können Sie erhalten, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
Hinweis: Medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte legen die Abschlussprüfung vor einer Kammer ab und zählen daher für die Begabtenförderung zu den dualen Berufen.
Nicht aufgenommen werden außerdem:
Hinweis: Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung. Gibt es mehr Bewerber als Stipendienplätze, entscheidet ein Auswahlverfahren.
die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)
Tipp: Eine Liste mit Ansprechpartnern finden Sie unter "Kurzübersicht Gesundheitsfachberufe" auf den Seiten der SBB.
Das Stipendium erhalten Sie ab dem ersten Tag, an dem Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden. Unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin gilt das Aufnahmejahr als erstes Förderungsjahr. Das Stipendium dauert bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Die Förderung für jede einzelne gewünschte Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie vor Beginn der Maßnahme beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Pro Jahr müssen Sie einen Eigenanteil von höchstens 180 Euro zahlen. Die Begabtenförderung beträgt höchstens 5.100 Euro.
...dass die Gemeinde Ratshausen zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört