Selbständige Künstler und Künstlerinnen sowie Publizisten und Publizistinnen sind über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung pflichtversichert. Für die Aufnahme müssen Sie sich bei der Künstlersozialkasse melden.
Hinweis: Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist Künstler oder Künstlerin, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist oder Publizistin ist, wer als Schriftsteller oder Schriftstellerin, Journalistin oder Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.
Sie müssen monatlich Beitragszahlungen an die KSK leisten. Berechnungsfaktoren für die Beitragszahlungen sind
Tipp: Die KSK bietet auf ihren Internetseiten verschiedene Informationsschriften zum Download an. Weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie außerdem in der Broschüre "Die Künstlersozialversicherung" des Instituts für Freie Berufe Nürnberg (IFB).
Sie müssen sich schriftlich oder mündlich bei der Künstlersozialkasse melden. Den Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht für Künstler und Künstlerinnen sowie Publizisten und Publizistinnen, Ausfüllhinweise und Informationsschriften finden Sie zum Download auf den Internetseiten der KSK. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, die Unterlagen über ein Bestellformular anzufordern.
Hinweis: Sie erhalten von der KSK unaufgefordert eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen.
Sind alle Versicherungsvoraussetzungen erfüllt, erteilt die KSK einen Feststellungsbescheid. Die KSK meldet Sie bei der gesetzlichen Kranken- beziehungsweise Pflegekasse Ihrer Wahl und bei der Datenstelle des Rentenversicherungsträgers an.
Voraussetzungen für die Versicherungspflicht sind:
Hinweis: Das Künstlersozialversicherungsgesetz sieht verschiedene Ausnahmen von der Versicherungspflicht vor. Erkundigen Sie sich hierüber bei der KSK.
die Künstlersozialkasse (KSK)
Den Fragebogen sollten Sie einreichen, sobald Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KSK erfüllen.
keine
...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde