Unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigte Lehrkräfte können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen. Möglich sind:
Hinweis: Während der Probezeit sind Versetzungen nur in triftig begründeten Ausnahmefällen möglich.
Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Versetzung.
Alle Versetzungsverfahren beantragen Sie online.
Hinweis: Beim Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen bewerben Sie sich auf Stellen der Stellenausschreibungsverfahren. Diese müssen Sie in Ihre persönliche Merkliste übernehmen.
Am Ende der Dateneingabe vergeben Sie ein Passwort. Ist der Datentransfer erfolgreich, erhalten Sie eine Antragsnummer.
Den Belegausdruck der Onlineantragstellung müssen Sie an ihrer Schule unterschrieben abgeben. Danach beginnt die Schulleitung mit der Bearbeitung des Antrags innerhalb der Schulverwaltung.
Kriterien im landesinternen Versetzungsverfahren
Hinweis: Gibt es mehr Anträge als Versetzungsmöglichkeiten, haben Anträge aus familiären und sozialen Gründen Vorrang.
Kriterien im Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen
Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Kriterien im Lehrertauschverfahren
Möglich ist auch der Austausch von Lehrkräften mit verschiedenen Fächern. "Persönliche" Tauschpartner oder Tauschpartnerinnen führen nicht zu einer bevorzugten Versetzung.
Fehlen Tauschpartner oder Tauschpartnerinnen, erfolgt die Auswahl nach:
das Kultusministerium Baden-Württemberg
nur bei Bewerbung auf schulbezogene Stellenausschreibungen:
Für die Freigabeentscheidung müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist eine Bewerbungsmappe an die ausschreibende Schule schicken. Weitere Informationen finden Sie in der "Checkliste für Versetzungsbewerber".
keine
...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)