Möchten Sie die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Beratende Ingenieurin" führen, müssen Sie sich in die Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen eintragen lassen. Die Liste wird von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführt. Mit der Eintragung begründen Sie gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer.
Die Berufsbezeichnung ist durch das Ingenieurkammergesetz geschützt. Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen bieten eine eigenverantwortliche und unabhängige Beratung im Bereich des Ingenieurwesens an. Die Beratung erfolgt beispielsweise in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung.
Sie müssen die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen bei der zuständigen Stelle beantragen.
Der Eintragungsausschuss entscheidet nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Aufnahme in die Kammer. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure und einen Kammerstempel.
In die von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführte Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen kann eingetragen werden, wer
Für Ingenieure und Ingenieurinnen aus anderen EU-Mitgliedstaaten gelten vergleichbare Voraussetzungen. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.
In die Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen können Sie nicht eingetragen werden, wenn
die Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
keine
für die Eintragung in die Liste: 200 Euro
Hinweis: Mitglieder sind verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag. Er richtet sich sowohl nach der beruflichen Tätigkeit als auch danach, ob die Mitglieder in Zusammenschlüssen tätig sind. Den genauen Beitragssatz erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist