Sie haben das Rentenalter erreicht und möchten sich Ihre Rente ohne Abschläge auszahlen lassen? Dann müssen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen.
Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung wird in wechselnden Abständen angepasst. Wann und in welchen Höhen die Renten angepasst werden, bestimmt bundeseinheitlich der Gesetzgeber. Die Rentenanpassung erfolgt dann ohne Antrag auf Veranlassung des Rentenversicherungsträgers.
Tipp: Ausführliche Informationen zu Beginn, Zahlung und Höhe der Altersrente finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Hinweis: Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes der Rentenversicherung bekannt geben (Änderungen an die Rentenversicherung melden).
Die Altersrente müssen Sie beantragen.
Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie dann bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.
Voraussetzungen sind:
spätestens drei Monate vor Erreichen des Rentenalters. Dann erhalten Sie den Bescheid und Ihre erste Rente voraussichtlich im Monat des Rentenbeginns.
Hinweis: Ein verspäteter Antrag kann zu einem verspäteten Beginn der Zahlungen führen.
keine
§§ 33 - 42 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Renten wegen Alters)
...dass das Rathaus vormals ein Schulhaus war