Der KfW-Studienkredit ist ein langfristiges Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 33 Jahren, das Studierenden helfen soll, die Lebenshaltungskosten während des Erststudiums zu bestreiten. Dafür gewährt die KfW-Förderbank monatlich im Voraus Darlehensbeträge. Die Zahlung kann sich auf bis zu zehn Semester erstrecken, in Ausnahmen auf bis zu 14 Semester.
Der Studienkredit wird zu folgenden Konditionen vergeben:
Der Zinssatz des Darlehens ist variabel, das heißt, er wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober den aktuellen Kapitalmarktzinsen angepasst. Allerdings wird bei Vertragsschluss für jeweils 15 Jahre ein Maximalzinssatz garantiert, der nicht überschritten wird.
Tipp: Eine Übersicht über die aktuellen Zinssätze finden Sie auf den Internetseiten der KfW.
Informieren Sie sich vor der Antragstellung auf den Internetseiten der KfW Förderbank. Bedenken Sie bitte, welche finanziellen Belastungen mit einem langfristigen Darlehen auf Sie zukommen und prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung genau, ob Sie den Kredit unbedingt benötigen oder andere Finanzierungsmöglichkeiten haben (Bedarfsrechner). Simulieren Sie einen Darlehensverlauf, um zu sehen, welche Verschuldung mit einem Kredit verbunden wäre (Tilgungsrechner). In jedem Fall sollte die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Darlehens aus einem der Bundesprogramme (BAföG-Staatsdarlehen, BAföG-Bankdarlehen, Bildungskredit) geprüft werden.
Das Antragsformular können Sie im Online-Kreditportal der KfW-Förderbank aufrufen und ausfüllen. Falls Sie bereits in einem höheren Semester studieren, müssen Sie auch das Zusatzformular für den Leistungsnachweis ausfüllen. Bei der Antragstellung können Sie auch die Höhe des monatlichen Darlehensbetrages festlegen, den Sie semesterweise variieren können. Anhand Ihrer eingegebenen Daten wird ein Rahmendarlehensvertragsangebot generiert. Drucken Sie dieses und alle ausgefüllten Formulare aus.
Mit dem Rahmendarlehensvertragsangebot, den gegebenenfalls erforderlichen weiteren Formularen und allen erforderlichen Dokumenten wenden Sie sich an einen Vertriebspartner des KfW-Studienkredits Ihrer Wahl. Dort wird der Antrag mit Ihnen besprochen, die Legitimationsprüfung nach den Geldwäschevorschriften vorgenommen und im Anschluss an die KfW weitergeleitet. Die Prüfung des Antrages nimmt die KfW vor.
Zu den "Roll-Over-Terminen" (jeweils 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres) können Sie über die Online-Funktionalitäten Änderungen veranlassen, z.B. den monatlichen Darlehensbetrag verändern, einen Auszahlungsstopp veranlassen, den Tilgungsplan ändern, Zinsaufschub beantragen). Da das Darlehen variabel auf Basis des 6-Monats-EURIBOR verzinst wird, finden an diesen Terminen auch die Zinsanpassungen statt.
Nach der letzten Auszahlung beginnt eine tilgungsfreie Zeit, die zwischen sechs und höchstens 23 Monate dauert. Haben Sie zudem einen Zinsaufschub vereinbart, fallen auch während dieser Karenzphase keine Zinsen an.
Nach der Karenzphase schlägt die KfW regelmäßig einen monatlichen Rückzahlungsbetrag auf Basis einer zehnjährigen Rückzahlungsphase vor, die Sie aber nicht annehmen müssen. Die Höhe der monatlichen Rückzahlung können Sie jeweils zu den "Roll-Over-Terminen" an Ihre Lebensumstände anpassen. Mindestens sind 20 Euro pro Monat zurückzuzahlen. Maximal haben Sie für die Rückzahlung 25 Jahre Zeit.
Antragsberechtigt sind
Weitere Bedingungen:
Nicht gefördert werden
zur Antragstellung und Vorlage beim Vertriebspartner:
während der Auszahlungsphase:
Der Vertriebspartner erhält eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von 238 Euro, die dem Darlehensbetrag zugerechnet wird.
...dass der Ausgangspunkt des Sagenwandwerweges 3 "Vom Geschenk der frommen Fräuleins" in Ratshausen ist (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)