Sofern Hilfe zur Erziehung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geleistet wird, kann das Jugendamt für Kinder und Jugendliche Krankenhilfe leisten. Das gilt für diejenigen, die keinen vorrangigen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse haben. Die Krankenhilfe ersetzt somit einen fehlenden Krankenversicherungsschutz.
Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen jedoch angemessen sein.
Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Sie müssen aber die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen von gesetzlich Krankenversicherten im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten leisten.
Haben Sie bereits eine andere Hilfeleistung beim Jugendamt beantragt? Dann müssen Sie keinen gesonderten Antrag auf Krankenhilfe stellen. Diese wird Ihnen dann normalerweise zusammen mit der anderen beantragten Jugendhilfeleistung bewilligt.
Voraussetzung für die Krankenhilfe ist:
die Sorgeberechtigten oder der junge Mensch erhalten
Darunter fallen beispielsweise folgende Hilfen:
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
keine
...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde