Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf folgende Leistungen bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt Ihrer Wahl:
Im Kindergarten und in der Schule finden Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenvorsorge (Gruppenprophylaxe) statt.
Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen sollen umfassend über Zahngesundheit und wie sie dazu beitragen können, informiert werden. Vor allem jüngere Kinder sollen lernen und üben, wie sie die Zähne richtig putzen.
Kinder unter sechs Jahren
Kinder unter sechs Jahren haben Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Wenden Sie sich dafür an eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt Ihrer Wahl.
Ziel der Untersuchungen ist es, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Kinder zwischen sechs und 18 Jahren
Kinder können jedes Kalenderhalbjahr zur kostenlosen Zahnvorsorgeuntersuchung (Individualprophylaxe) gehen. Die Untersuchung soll Zahnfäulnis (Karies) und Zahnfleischerkrankungen vorbeugen. Sie ergänzt die in Kindergärten und Schulen durchgeführten Maßnahmen der Gruppenvorsorge und führt sie fort.
Hinweis: Sie haben Anspruch auf eine Fissurenversiegelung (Abdichtung der Furchen in der Kaufläche der Backenzähne, damit keine Bakterien eindringen können).
Bei den 12- bis 17-Jährigen trägt die Zahnärztin oder der Zahnarzt das Datum der Untersuchung in das Bonusheft ein. Die Untersuchung umfasst
Hinweis: Mit einem regelmäßig ausgefüllten Bonusheft haben Sie später Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.
keine
Für Kinder unter sechs Jahren:
Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren:
Die Zahnvorsorgeuntersuchung sollte alle sechs Monate wahrgenommen werden.
keine
Hinweis: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die drei Früherkennungsuntersuchungen und die folgenden halbjährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen.
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist