Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und notwendige Behandlungen. Mindestens einmal im Jahr sollten Sie zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen. Auf zwei Vorsorgeuntersuchungen im Jahr haben Sie Anspruch.
Bei einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung wird jeder Vertrag individuell verhandelt. Daher sollten Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kasse erkundigen, welche Leistungen übernommen werden.
Alle Vorsorgeuntersuchungen werden vom Zahnarzt in ein Bonusheft eingetragen. Das Bonusheft erhalten Sie beim Zahnarzt. Sie sollten es gut aufbewahren und gemeinsam mit Ihrer Versichertenkarte jedes Mal zum Zahnarzt mitbringen. Wenn Sie anhand des Bonusheftes nachweisen können, dass Sie in jedem Kalenderjahr mindestens einmal beim Zahnarzt waren, zahlt Ihre Krankenkasse mehr für Ihren später vielleicht erforderlichen Zahnersatz.
ein Zahnarzt Ihrer Wahl
Für Vorsorgeuntersuchungen muss keine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro gezahlt werden.
§ 28 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Zahnärztliche Versorgung)
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist