Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall Ihren Lohn oder Ihr Gehalt normalerweise sechs Wochen lang weiter ausbezahlt. Sind Sie danach weiterhin arbeitsunfähig oder werden Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Krankengeld.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann Ihr Arbeitgeber das Arbeitsentgelt bis zu 26 Wochen lang auszahlen.
Das Krankengeld beträgt jedoch höchstens 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgeltes. Außerdem müssen Sie aus dem Krankengeld noch Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. Um bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit gegen finanzielle Einbußen gesichert zu sein, können Sie eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung abschließen.
Wie lange und in welcher Höhe Sie zusätzlich Krankentagegeld erhalten, hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Die meisten Versicherungen bieten mehrere Versicherungsformen mit unterschiedlichen Raten und Leistungen an. Wenden Sie sich an die gewünschte Versicherung und lassen Sie sich beraten.
Tipp: Manche Krankenkassen vermitteln den Abschluss eines privaten Zusatzversicherungsvertrages zwischen ihren Versicherten und einem privaten Unternehmen.
Wenden Sie sich an Ihre Versicherung, um Krankentagegeld zu beantragen. Je nach Versicherung können Sie das telefonisch, schriftlich oder online erledigen. Genaue Auskünfte erteilt Ihre Versicherung.
Voraussetzung für den Erhalt von Krankentagegeld ist normalerweise der Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit
Hinweis: Die Versicherung kann dazu eine ärztliche Untersuchung verlangen. Die Ärztin oder den Arzt kann die Versicherung bestimmen.
Weitere Voraussetzungen für den Bezug von Krankentagegeld finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.
eine Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl
für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit eventuell: ärztliche Bestätigung
Die Frist für den Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist im Versicherungsvertrag festgelegt.
keine
...dass sich in Ratshausen ein Geocach befindet der den Namen "Hörst Du das Rauschen" trägt (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)