Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und ärztlich verordnete Heilbehandlungen in Anspruch nehmen, müssen Sie meistens Zuzahlungen leisten. Dies gilt allerdings nur bis zu einer bestimmten jährlichen Belastungsgrenze. Wenn Sie in einem Jahr bereits Ihre Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Zuzahlungen fallen beispielsweise an bei:
Tipp: Eine genaue Auflistung der zuzahlungspflichtigen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten vieler Krankenkassen. Für viele Medikamente müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.
Pro Familie beträgt die jährlich zugemutete Belastungsgrenze derzeit zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (Familienbruttoeinkommen). Zum Familieneinkommen gehören alle finanziellen Einnahmen der versicherten Person und ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen. Auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte fließen in die Berechnung ein.
Bei der Berechnung des Familienbruttoeinkommens erhalten Sie folgende Freibeträge:
Für Versicherte, die wegen einer schwerwiegenden chronischen Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die zugemutete Belastungsgrenze nur ein Prozent. Dies gilt auch für familienversicherte Angehörige chronisch Kranker. Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Die auf ein Prozent reduzierte Belastungsgrenze erhalten chronisch Kranke nur, wenn sie eine "Chronikerbescheinigung" vorlegen. Damit weisen Sie nach, dass Sie ab 1. Januar 2008 regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt haben.
Kinder unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Als Ausnahme gilt die Zuzahlung bei Fahrkosten.
Tipp: Viele Krankenkassen bieten auf ihren Internetseiten einen Zuzahlungsrechner, mit dem Sie Ihre Belastungsgrenze ermitteln können.
Sie müssen die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Das Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze müssen Sie durch Quittungen belegen.
Hinweis: Für jede Zuzahlung bekommen Sie eine personifizierte Quittung (z.B. von Apotheken). Heben Sie diese Quittungen gut auf. Das gilt natürlich auch für die Quittungen Ihrer Familienangehörigen.
Ihre Krankenkasse prüft, ob Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden können. Ist Ihre Belastungsgrenze erreicht, stellt Ihnen die Krankenkasse einen Befreiungsbescheid aus.
Hinweis: Haben Sie im laufenden Kalenderjahr bereits zu viele Zuzahlungen geleistet, bekommen Sie den Mehrbetrag von der Krankenkasse erstattet. Die Erstattung können Sie auch im Folgejahr noch beantragen.
Ihre Krankenkasse
keine
...dass das Gasthaus Sonne vermutlich die älteste Gaststätte im Ort sein dürfte (um 1500)