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Altersrente für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen

Haben Sie eine schwere Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent), können Sie vorzeitig Altersrente beantragen. Dafür ist es erforderlich, dass Sie 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.

Achtung:

Bei Geburt bis zum 31. Dezember 1951 einschließlich:

  • Rente ohne Abschläge: Die Altersgrenze liegt bei 63 Jahren.
  • Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Die Altersgrenze liegt bei 60 Jahren.

Bei Geburt ab dem 01. Januar 1952:

  • Rente ohne Abschläge: Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
  • Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Die Altersgrenze wird stufenweise von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben.

Tipp: Auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen zu

Sie können wählen, ob Sie die Rente als Voll- oder als Teilrente beziehen möchten. Die Teilrente kann zu

  • einem Drittel
  • der Hälfte oder
  • zwei Dritteln der Vollrente bezogen werden.

Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe Ihres Verdienstes während Ihrer Erwerbstätigkeit.

Tipp: Weitere Informationen zur Berechnung der Höhe der Altersrente finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Die Landratsämter in Baden-Württemberg stellen das Vorliegen und den Grad einer Behinderung (GdB) fest.

Verfahrensablauf

Die Altersrente für Menschen mit schweren Behinderungen müssen Sie beantragen.

Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.

Wenn Sie das vorgesehene Formular verwenden, kann das Verfahren schneller abgewickelt werden.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie dann bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Teilen Sie Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihrer Bankverbindung sofort dem Renten Service der Deutschen Post AG mit. Vordrucke erhalten Sie in jeder Postfiliale. Der Renten Service meldet Ihre Daten der Rentenversicherung.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

Wenn Sie die Rente rechtzeitig beantragen, erhalten Sie diese in der Regel in dem Monat, ab dem Sie die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllen. Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

Voraussetzungen

Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie

  • das für Sie maßgebliche Alter haben
  • bei Beginn der Rente mindestens zu 50 Prozent behindert sein und
  • die allgemeine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (das heißt 35 Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein)

Tipp: Im Kapitel "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zu

  • versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und
  • Vertrauensschutzregelungen.

Zuständigkeit

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Geburtsurkunde/Eheurkunde
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten

Frist/Dauer

Sie erhalten die Rente ab dem Monat, zu dessen Beginn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Um die Rente ab dem Anspruchsmonat zu erhalten, müssen Sie sie innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragen.

Achtung: Stellen Sie den Antrag erst nach Ablauf dieser drei Monate, erhalten Sie die Rente nur noch ab dem Antragsmonat.

Kosten

Auskünfte und Beratung sowie die Bearbeitung des Antrags sind kostenlos.

Rechtsgrundlage

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