Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern. Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen enthalten sein.
Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein. Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.
Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Leitungsrohre verunreinigt werden. Für die Qualität der Rohrleitungen sind Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter zuständig. Das gilt auch für die Instandsetzung der Rohrleitungen.
Das Wasserversorgungsunternehmen oder die sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage müssen dem Problem (z.B. auch durch eigene Untersuchungen) nachgehen. Bei begründeten Beschwerden kann auch das Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung durchführen.
Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht persönlich, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:
Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:
Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Laboratorien können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (z.B. Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.
Tipp: Die in Baden-Württemberg zugelassenen Trinkwasserlaboratorien werden vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Internet veröffentlicht. Sie können Ihr Trinkwasser dort auch auf eigene Kosten untersuchen lassen.
Zuständiges Gesundheitsamt ist
keine Angabe
für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde