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Arbeitgeber - Eingliederungszuschuss beantragen

Stellen Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Für folgende Personengruppen können Sie den Eingliederungszuschuss beantragen:

  • Personen, die wegen Vermittlungshemmnissen schlechtere Chancen haben, eine neue Arbeit zu finden als ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu Beginn ihrer Tätigkeit noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen können.

Höhe und Dauer der Förderung hängen davon ab,

  • in welchem Umfang die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer weniger leisten kann (bezogen auf den zu besetzenden Arbeitsplatz) und
  • welche besonderen Eingliederungserfordernissen vorliegen

Verfahrensablauf

Den Eingliederungszuschuss müssen Sie bei Ihrer üblichen Ansprechperson (Arbeitgeberservice) in Ihrer örtlichen Arbeitsagentur beantragen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss sind:

  • Einstellung einer Person mit Vermittlungshemmnissen, die zu Beginn noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann
  • Beginn eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
  • Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer darf in den letzten vier Jahren nicht versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt gewesen sein.

Zuständigkeit

der Arbeitgeberservice bei Ihrer Agentur für Arbeit

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

vor der Einstellung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 217 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Eingliederungszuschuss)

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