Falls Sie als Hundehalter nach der Scheidung Ihren Namen ändern, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde bekannt geben.
Sie können die Namensänderung dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitteilen. Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular für die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
...dass die Narren-Einzelfigur der "Plettenberggeist" 1988 geschaffen wurde