Themenbereich: Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen einen Vertreter. Für elternlose Minderjährige bestellt das Gericht einen Vormund, die Interessen eines Erwachsenen nimmt ein rechtlicher Betreuer wahr.
Eine Vormundschaft endet – außer bei verschollenen Mündeln – mit dem Wegfall ihrer Voraussetzungen kraft Gesetzes, beispielsweise durch
Hinweis: Der Beschluss des Familiengerichtes über das Ende der Vormundschaft hat dann nur deklaratorischen Charakter.
Das Amt eines Vormundes (oder Gegenvormundes) kann vorzeitig beendet werden, beispielsweise wenn
Endet das Amt eines Vormundes vor dem Ende der Vormundschaft, wird ein neuer Vormund durch das Familiengericht ausgesucht. Der bisherige Vormund gibt das verwaltete Vermögen heraus und legt Rechenschaft über die Verwaltung ab.
...dass man im Gasthof Adler schwäbische Gaumenfreuden genießen kann (Nähere Informationen auch zu den besonderen Kuchl-Obenden unter www.adler-ratshausen.de)