Themenbereich: 5. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Das Integrationsamt fördert die berufliche Eingliederung von Menschen mit schweren Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es schafft und sichert Arbeitsplätze, indem es Menschen mit schweren Behinderungen und ihre Arbeitgeber berät. In Baden-Württemberg ist das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales in Karlsruhe angesiedelt.
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben soll dazu führen, dass Menschen mit schweren Behinderungen
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst auch die notwendige psychosoziale Betreuung von Menschen mit schweren Behinderungen durch Integrationsfachdienste. Unabhängig davon, ob Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation vorausgegangen sind, umfasst die begleitende Hilfe im Arbeitsleben alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem Menschen mit schweren Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.
Folgende beispielhaft aufgeführte Hilfen kommen in Betracht:
Leistungen an Menschen mit schweren Behinderungen
Persönliche Hilfen
Beratung und Betreuung in allen Fragen des Arbeitslebens, insbesondere bei
Finanzielle Leistungen
Beratung
Finanzielle Leistungen
Unterstützung des betrieblichen Integrationsteams
Die Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragte des Arbeitgebers und der Betriebsrat oder Personalrat werden unterstützt durch
Leistungen für freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen
Entsprechende Einrichtungen können im Rahmen der Integrationsfachdienste an der psychosozialen Betreuung von Menschen mit schweren Behinderungen beteiligt werden und dafür finanzielle Leistungen erhalten.
Kontinuität der Beratung und Betreuung
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben beginnt bereits in der Vorphase einer Einstellung und soll die Menschen mit schweren Behinderungen im gesamten Arbeitsleben begleiten. Das Integrationsamt soll stets als Ansprechpartner für die Menschen mit schweren Behinderungen, die Arbeitgeber und das Integrationsteam zur Verfügung stehen. Dabei sind oft schwierige behinderungsspezifische, technische und organisatorische Probleme zu lösen. Das Integrationsamt hat deshalb besondere Fachdienste eingerichtet.
Zuständigkeit des Integrationsamtes und der Rehabilitationsträger
Die Leistungen persönlicher und finanzieller Art stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung der Leistungen der Rehabilitationsträger dar.
...dass die Pfarrscheuer früher als Lagerfläche für den Ortspfarrer diente, da Naturalbesoldung gewährt wurde