Themenbereich: 1. Einreise und Aufenthaltstitel
Für die Einreise in das Bundesgebiet und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie einen Aufenthaltstitel. Beim Grenzübertritt ist der Pass oder Passersatz stets mitzuführen.
Das Visum ist ein eigenständiger Aufenthaltstitel zum Zweck der Einreise in das Bundesgebiet und für die erste Zeit des Aufenthalts.
Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen dem
Das Visum wird vor der Einreise in das Bundesgebiet für kurz- oder längerfristige Aufenthalte von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erteilt. Für kurzfristige Aufenthalte kann es auch von der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates erteilt werden.
Achtung: Wer ohne Visum einzureisen versucht, wird an der Grenze zurückgewiesen. Wer unter Verstoß gegen Visumsbestimmungen einreist oder falsche Angaben macht, erhält grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel. Wer als Ausländer unerlaubt einreist, wird grundsätzlich aus der Bundesrepublik Deutschland in sein Ausreiseland zurückgeschoben.
...dass die Narren-Einzelfigur der "Plettenberggeist" 1988 geschaffen wurde