Behinderte Menschen haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Unsere Informationen über mögliche Unterstützungen und zuständige Ansprechpartner verschaffen einen Überblick über die zahlreichen Angebote.
Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet. Gemeinsame Anlaufstelle für Leistungen sind die örtlichen "Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger in Baden-Württemberg".
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll