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Themenbereich: 1. Erbfolge

1.3. Vorweggenommene Erbfolge

Von einer vorweggenommenen Erbfolge wird gesprochen, wenn der Erblasser bereits zu seinen Lebzeiten sein Vermögen auf seine späteren Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung überträgt. Dies kann besonders bei einem größeren Vermögen sinnvoll sein.

Die Übertragung des Vermögens kann beispielsweise durch Verträge, Ausstattungen, Schenkungen, Errichtung und Umwandlung von Familiengesellschaften, Güterstandsvereinbarung und gegebenenfalls auch durch Adoption geschehen.

Möchten Sie Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sparen, müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträge beachten.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch in der Lebenslage Unternehmensnachfolge und im Kapitel Steuerliche Aspekte. Bei zu vererbenden größeren Vermögen und bei geplanten größeren Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, insbesondere bei größeren Schenkungen oder Unternehmungsübertragungen sollten Sie sich in jedem Fall von einem Steuerberater, gegebenenfalls auch von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen.

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