Themenbereich: Umzug
Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?
5. Sonstige Ab- und Anmeldungen
Die An- beziehungsweise Ummeldung bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort ist Pflicht. Darüber hinaus sollten Sie sich aber auch bei anderen Stellen ab- und anmelden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:
- Gas - Strom - Wasser - Fernwärme
Wenn Sie umziehen, ist es Ihre Aufgabe, den zuständigen Versorgungsunternehmen rechtzeitig Ihren Auszug aus der alten Wohnung beziehungsweise Einzug in die neue Wohnung mitzuteilen. Kündigen Sie daher den Versorgungsvertrag für Ihre alte Wohnung fristgerecht. Bei einem Großteil der Versorgungsunternehmen können Sie an Ihrem Auszugstag in der alten Wohnung und am Einzugstag in der neuen Wohnung den aktuellen Zählerstand von Gas, Strom, Fernwärme und Wasser selbständig ablesen und dem zuständigen Versorgungsunternehmen mitteilen.
Kleinere Versorgungsunternehmen vereinbaren noch häufig mit Ihnen einen Termin zur Ablesung der Zählerstände.
Als Mieter oder Mieterin einer Wohnung lesen Sie die aktuellen Zählerstände am besten im Beisein des Vermieters oder der Vermieterin ab. Halten Sie das Ergebnis schriftlich in einem Übergabeprotokoll fest. Die Übermittlung der Zählerstände an die Versorgungsunternehmen kann telefonisch, schriftlich oder - soweit es das jeweilige Versorgungsunternehmen anbietet - elektronisch erfolgen. Den Versorgungsunternehmen Ihrer alten Wohnung sollten Sie Ihre neue Anschrift mitteilen, damit Ihnen die Schlussrechnungen zugestellt werden können.
Überprüfen Sie die Angaben Ihrer Schlussrechnungen auf Richtigkeit. Wenn Sie den Versorgungsunternehmen Ihren Umzug nicht mitteilen, bleibt das Vertragsverhältnis bestehen. Sie müssen dann weiterhin für die anfallenden Kosten aufkommen. - Kabelanbieter
Bei einem Umzug müssen Sie auch Ihren Kabelanschluss kündigen beziehungsweise ab- oder ummelden. Ist in Ihrer neuen Wohnung bereits ein Kabelanschluss vorhanden, können Sie diesen - auch telefonisch - ummelden. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb Baden-Württembergs oder nach Baden-Württemberg, wenden Sie sich an die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (Kabel BW). Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland wenden Sie sich an den jeweiligen Anbieter.
Die Kabel BW bietet auch einen entsprechenden Onlineservice an: Auf der Seite "Netzverfügbarkeit" wird für Sie geprüft, ob in Ihrer neuen Wohnung ein Kabelanschluss möglich ist.
In der Regel sind Sie als Mieter oder Mieterin von diesen Meldeformalitäten befreit, wenn der Kabelanschluss über den Vermieter oder die Vermieterin abgerechnet wird. - ÖPNV-Abonnements
Haben Sie eine Wochen-, Monats-, Jahres- oder Sonderkarte (z.B. Senioren- oder Familienkarten) des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abonniert, sollten Sie dem Verkehrsunternehmen oder Ihrem Verkehrsverbund Ihre neue Adresse für die Übersendung der Wertmarken mitteilen. Falls sich durch den Umzug die Tarifzone ändert, wenden Sie sich direkt an die Verkaufsstellen Ihres Verkehrsunternehmens.
In Baden-Württemberg gibt es 22 Verkehrs- und Tarifverbünde. Durch den Umzug in eine andere Gemeinde kann es sein, dass Sie in einen anderen Verkehrs- und Tarifverbund wechseln oder eine Fahrkarte benötigen, die über die Verbundgrenzen hinaus gültig ist. Mehr Informationen dazu lesen Sie im Kapitel "ÖPNV und Schienenverkehr" der Lebenslage Verkehr und Verkehrswege. - Telefon
Den Telefonanschluss in Ihrer alten Wohnung melden Sie bei Ihrer Telefongesellschaft schriftlich ab. Informationen und Tipps dazu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
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Verfahren