Themenbereich: 6. Ausländische Studierende
Bei Studierenden aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) hat ein Wechsel des Studienganges oder des Studienfaches grundsätzlich keine Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status.
Alle anderen ausländischen Studierenden müssen bei einem Fachrichtungswechsel berücksichtigen, dass die Zweckbindung der Aufenthaltserlaubnis auch die Bindung an die gewählte Fachrichtung beinhaltet.
Es empfiehlt sich daher, vor einem beabsichtigten Wechsel der Fachrichtung zunächst mit der Ausländerbehörde zu klären, ob eine entsprechende Änderung der Aufenthaltserlaubnis möglich ist.
Lediglich zu Beginn des Studiums ist ein Wechsel des Studienganges oder des Studienfaches in der Regel problemlos noch möglich.
Ist ein Wechsel erfolgt, muss er in jedem Fall unverzüglich der Ausländerbehörde mitgeteilt werden, welche dann das Vorliegen der Voraussetzungen für die Änderung der Aufenthaltserlaubnis prüft und diese gegebenenfalls entsprechend abändert.
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