Themenbereich: 2. Wechsel in eine andere Schulart
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung
Werkreal-/ |
Zeitpunkt des Übergangs |
der Wechsel erfolgt in die |
Voraussetzungen |
der Klasse 6 |
Ende des ersten Schulhalbjahres |
entsprechende Klasse des Gymnasiums |
|
der Klassen 5 und 6 |
Ende des zweiten Schulhalbjahres |
nächsthöhere Klasse des Gymnasiums |
|
Wechselmöglichkeit mit Prüfung
Werkreal-/ |
Zeitpunkt des Übergangs |
der Wechsel erfolgt in die |
Voraussetzungen |
der Klassen 5 bis 9, die die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllen |
Ende des zweiten Schulhalbjahres |
nächsthöhere Klasse des Gymnasiums |
|
...dass im Jahr 1936 das Schultheißenamt in Bürgermeisteramt umbenannt wurde