Themenbereich: 1. Schulpflicht und Schularten
Die Sonderschule dient der Erziehung, Bildung und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, die - trotz entsprechender und gegebenenfalls auch sonderpädagogischer Hilfen - in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können.
Entsprechend den unterschiedlichen Behinderungen und den daraus resultierenden Problemfeldern werden insbesondere folgende Sonderschultypen angeboten:
Hinweis: Sonderschulen werden teilweise auch als Heimsonderschule oder Schule am Heim geführt.
Aufnahme in diese Schule finden solche Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben, dem trotz des Angebots besonderer Hilfen in den Grundschulen, Werkrealschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen nicht entsprochen werden kann.
Eine Auflistung aller Sonderschulen in Baden-Württemberg finden Sie in unserer Rubrik "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten" unter "S", "Schulen: Sonderschulen".
Tipp: Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf" auf den Seiten des Kultusportals Baden-Württemberg.
...dass das Rathaus vormals ein Schulhaus war