Themenbereich: 2. Wechsel in eine andere Schulart
Wechsel: Realschule zum Gymnasium
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung
Realschüler
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Zeitpunkt des Übergangs
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Wechsel erfolgt in die
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Voraussetzungen
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der Klasse 6
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zum Schulhalbjahr
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entsprechende Klasse des Gymnasiums
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- in Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
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der Klassen 5 und 6
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zum Schuljahresende
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nächsthöhere Klasse des Gymnasiums
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- in Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
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der Klassen 7 bis 10
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zum Schuljahresende
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nächsthöhere Klasse des Gymnasiums; zum Schuljahresende der Klasse 10 in die Einführungsphase (Klasse 10) der gymnasialen Oberstufe
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- in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
- im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0
- mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist
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der Klassen 7 bis 9
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zum Schulhalbjahr
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entsprechende Klasse des Gymnasiums
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- in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
- im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0
- mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist
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Wechselmöglichkeit mit Prüfung
Realschüler
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Zeitpunkt des Übergangs
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Wechsel erfolgt in die
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Voraussetzungen
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der Klassen 5 bis 10, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt
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in den Klassen 5 und 6 nur zum Schuljahresende, ansonsten wie bei Wechsel ohne Prüfung
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wie bei Wechsel ohne Prüfung
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- Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das gewünschte Gymnasium selbst
- der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird
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Verfahren