Themenbereich: 4. Anerkennung ausländischer Zeugnisse
Sie können im Ausland erworbene Schulabschlüsse, Studien- und Prüfungsleistungen, Hochschuldiplome und Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg bewerten lassen. Die zuständigen Stellen prüfen, ob Ihre Zeugnisse oder Ihre Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig sind. Bei Gleichwertigkeit wird Ihre Qualifikation in Deutschland anerkannt.
Ausländische Schulabschlüsse, Studien- und Prüfungsleistungen sowie Hochschulabschlüsse können Sie in Deutschland anerkennen lassen. Im Ausland erworbene Hochschultitel können Sie in Deutschland führen.
Hinweis: Gehen Sie derzeit noch zur Schule? Dann können Sie Ihre bisherigen schulischen Leistungen nicht in einem behördlichen Verfahren anerkennen lassen. Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung der Schule in Deutschland, die der Schüler oder die Schülerin besuchen möchte. Die Entscheidung findet in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde, dem Schüler oder der Schülerin sowie den Eltern statt.
In Baden-Württemberg können Sie ausländische Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen. Diese bewertet ausländische Bildungsnachweise daraufhin, ob Ihnen ein vergleichbarer Bildungsabschluss (z.B. Hauptschul- und Realschulabschluss, Fachschul-, Hochschul- und Fachhochschulreife) zuerkannt werden kann. Sie können sich auch für weitere Informationen zur Bewertung Ihrer Schulzeugnisse beziehungsweise Hochschulzugangsqualifikationen an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kulturministerkonferenz (ZAB) wenden.
Für die Prüfung müssen Sie in den meisten Fällen amtlich beglaubigte Fotokopien und Übersetzungen Ihrer Zeugnisse einreichen. Diese müssen von öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzern oder -übersetzerinnen gefertigt werden. Was Sie sonst noch benötigen, erfahren Sie in den Verfahrensbeschreibungen auf unseren Seiten.
Tipp: Allgemeine Informationen über die Schul- und Hochschulbildung in verschiedenen Ländern bietet das Informationssystem "anabin" der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erhalten Sie Informationen über die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in den verschiedenen Bereichen.
...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)