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Themenbereich: 1. Wege in die Selbständigkeit

Der Weg in die Selbständigkeit führt nicht nur über eine Betriebsneugründung. Die Art der Gründung sollte zu Ihnen und Ihren unternehmerischen Fähigkeiten passen. Welchen Weg Sie wählen, hängt beispielsweise von folgenden Faktoren ab: Wie viel Gestaltungsspielraum möchten Sie haben? Gibt es eine günstige Gelegenheit ein Unternehmen zu übernehmen? Können Sie das Risiko reduzieren? Mehr zu den möglichen Wegen in die Selbständigkeit lesen Sie auf dieser Seite und in den Unterkapiteln.

1.2 Nebenerwerbsgründung

Die Nebenerwerbsgründung ist eine besondere Form der Kleingründung. Bei dieser Form sind Gründerinnen und Gründer hauptberuflich beispielsweise als Angestellte tätig und im Nebenberuf selbständig. Eine weitere Form der Nebenerwerbsgründung liegt vor, wenn die Gründung keine Vollerwerbsgründung ist. Das bedeutet, dass die Erträge nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt vollständig zu bestreiten.

Vorteile und Nachteile

Die Nebenerwerbsgründung bietet Existenzgründerinnen und Existenzgründern viele Chancen, bringt aber auch Risiken mit sich.

Vorteile:

  • Minderung des Risikos
  • geringer Finanzbedarf
  • Testphase (selbständig sein trotz festem Arbeitsverhältnis)
  • geringerer Zeitbedarf als bei einem "full-time-Unternehmen"
  • Zusatzeinkommen zu dem Einkommen aus der Angestelltentätigkeit

Nachteile:

  • möglicherweise mangelnde Qualifikation im Bereich der neuen Geschäftsidee
  • ungenügende unternehmensbezogene Prüfung des Konzeptes
  • Probleme bei der Finanzierung und zu wenig Sicherheiten
  • fehlende Kontakte im Bankbereich

Besonderheiten der Nebenerwerbsgründung

Bei Nebenerwerbsgründungen müssen Sie einige Besonderheiten beachten, beispielsweise im Bereich der Sozialversicherung. Angestellte Nebenerwerbsselbständige zahlen, wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Arbeitslose sind über die Bundesagentur für Arbeit sozialversichert.

Auch bei den Kammerbeiträgen gibt es Besonderheiten. Bleiben Sie unter einem bestimmten Jahresgewinn oder jährlichen Gewerbeertrag, können Sie unter Umständen von der Zahlung der gewinnabhängigen Umlage an die Industrie- und Handelskammer oder von der Entrichtung des Zusatzbetrages an die Handelskammer befreit sein.

Für die Finanzierung Ihrer Nebenerwerbsgründung bedenken Sie bitte, dass die meisten Fördermittel nur bei Vollexistenzgründungen gewährt werden. Wollen Sie sich nebenberuflich selbständig machen, stehen jedoch jedenfalls die öffentlichen Förderprogramme "ERP-Gründerkredit – StartGeld" und "Startfinanzierung der L-Bank" zur Verfügung.

Die einfachste Rechtsform für Kleingründerinnen und Kleingründer ist das Einzelunternehmen. Gründen Sie mit anderen gemeinsam ein Nebenerwerbsunternehmen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Tipp: Ausführliche Informationen zu den genannten Besonderheiten finden Sie im Gründungsprotal des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg unter "Nebenerwerbsgründung". Dort können Sie auch nachlesen, welche Aufzeichnungen Kleinunternehmen führen müssen und erhalten Tipps für eine erfolgreiche Nebenerwerbsgründung.

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