Themenbereich: 1. Schulpflicht und Schularten
Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke, sozial gerechte und demokratischen Werten besonders verpflichtete Schule, die alle Bildungsstandards der allgemein bildenden Schulen anbietet.
Ziele der Gemeinschaftsschule:
Die Gemeinschaftsschule kann die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I), gegebenenfalls auch die Klassen 1 bis 4 (Primarstufe) und 11 bis 13 (Sekundarstufe II) umfassen. Bis zum Ende der Sekundarstufe I bleiben dabei alle Abschlussmöglichkeiten offen.
Mögliche Abschlüsse:
Ein Wechsel aus einer Gemeinschaftsschule ist an jede allgemeinbildende Schule in Baden-Württemberg und Deutschland jederzeit möglich. In Baden-Württemberg kann darüber hinaus ab Klasse 8 an ein berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform gewechselt werden.
Zur Zeit gibt es 129 Gemeinschaftsschulen.
Eine Gemeinschaftschule kann unabhängig vom Wohnort des Kindes ausgesucht werden, es gibt keine Bindung an einen bestimmten Schulbezirk. Informationen zum Anmeldeverfahren können Sie bei der jeweiligen Gemeinschaftsschule erfragen.
Tipp: Weitere Informationen finden Sie auch im Internetauftritt zur Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg.
...dass die Gemeinde Ratshausen von den Nachbargemeinden Hausen am Tann, Weilen unter den Rinnen, Schömberg und Deilingen eingebettet ist