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Themenbereich: Sicherheit und Gefahrenabwehr

Im Not- oder Katastrophenfall ist guter Rat teuer. Diese Lebenslage bietet Ihnen konkrete Hilfsmaßnahmen und Strategien im Not- oder Katastrophenfall. Darüber hinaus informiert sie Sie darüber, welche präventive Maßnahmen Sie im Vorfeld ergreifen können.

7. Terror- und Spionageabwehr

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden weltweit die gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus verstärkt und zahlreiche Gesetze und Bestimmungen erlassen.

In Deutschland sind für die innere Sicherheit verschiedene Stellen zuständig. Auf Bundesebene sind dies das Bundesministerium des Innern sowie die verschiedenen Sicherheitsbehörden des Bundes, wie beispielsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt. Auf Länderebene nehmen die Innenministerien und Sicherheitsbehörden der Länder, z.B. die Polizeidienststellen und die Landesämter für Verfassungsschutz, diese Aufgabe wahr.

Auch die Bürger sind aufgerufen, etwaige Hinweise zur Planung von Gewaltakten oder Terroranschlägen zu melden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat ein Hinweistelefon eingerichtet, das ganztägig unter 0221 / 792 33 66 erreichbar ist.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) stellt für Hinweise zur Bekämpfung des islamistisch-fundamentalistischen Terrorismus das vertrauliche Telefon „Islamistische Extremisten" in mehreren Sprachen zur Verfügung. Verdächtige Wahrnehmungen können dem Verfassungsschutz unter den Telefonnummern

  • 0711 / 95 61 984 (deutsch/englisch),
  • 0711 / 95 44 320 (türkisch) und
  • 0711 / 95 44 399 (arabisch)

gemeldet werden.

Darüber hinaus besteht immer auch die Möglichkeit, im Verdachtsfall unmittelbar Kontakt mit Ihrer örtlichen Polizeidienststelle aufzunehmen.

Zum gesetzlichen Auftrag des LfV gehört auch die Spionageabwehr. Deutschland ist aufgrund seiner zentralen Lage in Europa, seiner wichtigen Rolle innerhalb der EU und der NATO sowie als Standort vieler Unternehmen der Spitzentechnologie ein begehrtes Ausspähungsziel von Nachrichtendiensten fremder Staaten. Zu den Aufgaben der Spionageabwehr gehört unter anderem, Spionagetätigkeiten anderer Staaten und die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen (Proliferation) zu verhindern.

Bei Hinweisen auf Spionage können Sie auch über ein vertrauliches Telefon direkt mit der Spionageabwehr des LfV Kontakt aufnehmen:

  • 0711 / 95 47 626
  • 0711 / 95 47 627 (Telefax)

Der IT-Bereich wird unter anderem durch das Nationale Cyber-Abwehrzentrum geschützt. Dieses wird seit dem 1. April 2011 federführend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und mit direkter Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe betrieben. Das Cyber-Abwehrzentrum bewertet schnell und umfassend IT-Sicherheitsvorfälle und erarbeitet abgestimmte Handlungsempfehlungen. Dazu werden unter anderem Informationen über Täterbilder sowie über Schwachstellen in IT-Produkten ausgetauscht sowie IT-Vorfälle, Verwundbarkeiten und Angriffsformen analysiert.

Tipp: Informationen über Terror- und Spionageabwehr im Rahmen des Verfassungsschutzes erhalten Sie im Internetportal des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Hier erfahren Unternehmen auch, wie sie sich vor Wirtschaftsspionage schützen können. Mehr zum Thema "Verfassungsschutz" bietet Ihnen auch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg. Angebote rund um das Thema "Know-how-Schutz" hält der Internetauftritt des Sicherheitsforums Baden-Württemberg "Die Wirtschaft schützt ihr Wissen" bereit. Über rechtsextremistische Aktivitäten in Baden-Württemberg klärt auch die Landeszentrale für politische Bildung im Internet auf.

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