Themenbereich: 3.4. Sozialleistungen in Baden-Württemberg
Wer in Deutschland beschäftigt ist, ist meistens auch in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Informationen zu Sozialversicherung und Familienleistungen finden Sie hier.
Grenzgänger und Grenzgängerinnen haben in den meisten Fällen sowohl in dem Land ihrer Beschäftigung als auch im Land ihres Wohnsitzes Anspruch auf Familienleistungen. Je nach beruflicher und familiärer Situation zahlt ein Staat vorrangig alle nationalen Familienleistungen, auf die ein Anspruch besteht. Wäre die Summe der Leistungen im anderen beteiligten Staat höher, zahlt dieser einen Ausgleich.
Im Regelfall ist das Land der Beschäftigung vorrangig. Bei Paaren kommt es auf die berufliche Situation des Partners beziehungsweise der Partnerin an. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich und arbeiten in Deutschland, gilt Folgendes:
Hinweis: Ob das Paar nicht verheiratet ist, getrennt lebt oder geschieden ist, ist für die Ermittlung der Vorrangigkeit unerheblich. Bei Alleinerziehenden ist ebenfalls das Land zuständig, welches die höheren Leistungen auszahlt.
Haben Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz und arbeiten in Deutschland, gilt Folgendes:
In Baden-Württemberg gibt es beispielsweise folgende Familienleistungen:
Im Kapitel "Finanzielle Hilfen für Familien" der Lebenslage "Familie und Kinder" finden Sie weitere Informationen.
Tipp: Ausführliche Informationen zu Familienleistungen in Deutschland erhalten Sie auch auf dem Portal Infobest. Mehr zum Thema erfahren Sie in der Broschüre "Informationen für Grenzgänger" und in der Broschüre "Grenzüberschreitende soziale Sicherheit", herausgegeben von EURES-T-Oberrhein.
...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)