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Themenbereich: 3.4. Sozialleistungen in Baden-Württemberg

Wer in Deutschland beschäftigt ist, ist meistens auch in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Informationen zu Sozialversicherung und Familienleistungen finden Sie hier.

3.4.2. Pflegeversicherung

Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind, zahlen Sie automatisch in die deutsche Pflegeversicherung ein.

Die soziale Pflegeversicherung gewährt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, deren Vorliegen vom Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten: die Medicproof GmbH) geprüft wird. Zuständig sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen, die ihre Versicherten in allen die Pflegeversicherung betreffenden Angelegenheiten umfassend beraten. Sie sorgen dafür, dass die pflegerische Versorgung der Versicherten sichergestellt ist.

Tipp: Weitere Informationen zu Pflege und Pflegeversicherung in Deutschland erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit. Mehr zum Thema erfahren Sie auch in der Broschüre "Informationen für Grenzgänger" und der Broschüre "Grenzüberschreitende soziale Sicherheit", herausgegeben von EURES Bodensee.

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