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Themenbereich: 3.Leben im Ausland - Arbeiten in Baden-Württemberg

Wenn Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin in Frankreich oder in der Schweiz leben und in Baden-Württemberg arbeiten möchten oder schon arbeiten, erhalten Sie hier die nötigen Informationen.

3.2. Wohnen in der Schweiz

Wenn Sie von Deutschland in die Schweiz ziehen, benötigen Sie einen gültigen Pass oder Passersatz und unterliegen der Meldepflicht. Sie müssen sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde innerhalb von acht Tagen, spätestens jedoch vor Ihrem Arbeitsbeginn, anmelden.

Angehörige der EU-/EWR-Staaten genießen aufgrund des zwischen der Schweiz und der EU geschlossen Personenverkehrsabkommens das Recht auf Freizügigkeit. Sie benötigen aber in der Schweiz, wenn sie sich länger als drei Monate dort aufhalten, eine Aufenthaltsbewilligung.

Achtung: Für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien bestehen noch bis voraussichtlich 2016 Zulassungsbeschränkungen für die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung.

Tipp: Weitere Informationen zum Aufenthalt in der Schweiz erhalten Sie auf dem Portal "www.ch.ch". Detaillierte Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen finden Sie auch auf den Seiten des Schweizer Bundesamtes für Migration.

Neben den behördlichen Formalitäten, die abzuwickeln sind, muss ein Umzug geplant und organisiert werden. Nutzen Sie unsere Checkliste als hilfreiche Unterstützung.

Tipp: Weiterführende Informationen zum Umzug von Deutschland in die Schweiz bietet Ihnen das Portal Infobest. Sie erhalten dort unter anderem auch Informationen zur Wohnungssuche oder zur Fahrzeugabmeldung.

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