Themenbereich: 2.Leben in Baden-Württemberg - Arbeiten im Ausland
Wenn Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin in Baden-Württemberg leben und in Frankreich oder in der Schweiz arbeiten möchten oder schon arbeiten, erhalten Sie hier nützliche Informationen.
Wenn Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten, wären Sie aufgrund der nationalen Regelungen in beiden Ländern steuerpflichtig. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurde zwischen Frankreich und Deutschland ein bilaterales Abkommen geschlossen, sodass Sie nur in einem Staat steuerpflichtig sind.
In Deutschland sind Sie steuerpflichtig, wenn Sie
Hinweis: Eine genaue Auflistung der Städte und Gemeinden, die in den Anwendungsbereich des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens fallen, erhalten Sie bei Finanzämtern.
Es gibt auch Ausnahmen von dieser Regelung:
Mehr dazu bietet Ihnen auch das Kapitel "Steuerliche Behandlung von Grenzgängern" der Lebenslage "Arbeitnehmer".
Tipp: Weitere Informationen zur Einkommensteuer im Rahmen des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens erhalten Sie auf dem Portal Infobest oder in der Broschüre "Informationen für Grenzgänger" der EURES-T-Oberrhein. Mehr über die Versteuerung Ihrer französischen Rente bietet Ihnen ebenfalls das Portal Infobest.
Zollbestimmungen
Grundsätzlich fallen innerhalb der EU für Waren keine Zölle mehr an. Ihr Umzugsgut müssen Sie daher beispielsweise nicht verzollen. Einkäufe für den persönlichen Verbrauch müssen ebenfalls nicht verzollt werden. Lediglich für alkoholische Getränke und Tabakwaren gibt es bestimmte Höchstgrenzen. Bei Bargeld beträgt die Höchstgrenze 10.000 Euro.
Tipp: Ausführliche Informationen zu Zöllen bietet Ihnen das Portal Infobest. Mehr zum Thema erfahren Sie auch durch die Zollinformationen des Bundesministeriums für Finanzen und die Zollinformationen der Direction générale des douanes et droits indirects.
...dass im Jahr 1936 das Schultheißenamt in Bürgermeisteramt umbenannt wurde