Themenbereich: 2.2. Arbeiten in Frankreich
Wenn Sie in Frankreich arbeiten möchten, finden Sie hier die nötigen Informationen.
Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in Frankreich? Staatsangehörige der EU und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Frankreich als Angestellte oder Selbständige zu arbeiten.
Achtung: Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien. Sie benötigen bis zum 31. Dezember 2013 eine Arbeitserlaubnis, um in Frankreich arbeiten zu können.
Bei Ihrer Suche ist es zunächst wichtig, dass Sie sich über offene Stellen informieren. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um an Informationen zu gelangen:
Hinweis: Sie können sich in Frankreich bei Pôle Emploi als arbeitsuchend registrieren lassen. Dazu müssen Sie einen Wohnsitz in Frankreich haben.
Ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitsuche in Frankreich ist auch, ob Ihr Schulabschluss oder Ihre Berufsausbildung in Frankreich anerkannt wird.
Tipp: Umfangreiche Informationen zum Thema "Arbeitsuche in Frankreich" bietet Ihnen das Portal Infobest. Hier finden Sie auch Informationen über die Anerkennung von Abschlüssen. Spezielle Informationen für Grenzgänger und Grenzgängerinnen in der Region "Oberrhein" bietet das Portal "EURES-Transfrontalier Oberrhein". Mehr zum Thema "Arbeiten in Frankreich" erhalten Sie auch auf dem Portal "France.fr".
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist