Themenbereich: Freiberufler
Medizin, Architektur, Rechtsanwaltschaft und Steuerberatung, Kunst und Publizistik – die Tätigkeitsfelder der freien Berufe sind so vielfältig wie die möglichen Rechtsformen, Vorschriften und Förderungen, über die wir hier informieren.
Bestimmte freie Berufe (z.B. Ärztin oder Arzt, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Steuerberaterin oder Steuerberater) dürfen Sie nur ausüben, wenn Sie gewisse Voraussetzungen (z.B. eine bestimmte Ausbildung) erfüllen und für die Berufsausübung zugelassen werden.
Mit der Zulassung verbunden sind auch bestimmte Berufspflichten (z.B. Schweigepflicht) und in vielen Berufen Besonderheiten bei der Sozialversicherung (z.B. die Mitgliedschaft in berufsspezifischen Versorgungswerken). Nähere Informationen erhalten Sie in den Unterkapiteln:
...dass man im Gasthof Adler schwäbische Gaumenfreuden genießen kann (Nähere Informationen auch zu den besonderen Kuchl-Obenden unter www.adler-ratshausen.de)