Themenbereich: Entwurfsverfasser
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Entwurfsverfasser:
Als Entwurfsverfasser werden Sie auch ohne Mitgliedschaft in die von der Ingenieurkammer geführte Liste der Entwurfsverfasser für Baurechtswesen eingetragen.
...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)