Themenbereich: Entwurfsverfasser
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Entwurfsverfasser:
Wenn Sie in Deutschland als Entwurfsverfasser tätig werden möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Entwurfsverfasser erbringen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig anspruchsvolle Dienstleistungen. Die Befähigung hierzu erwerben Sie durch Ihre besondere berufliche Qualifikation.
Um als freiberuflicher Entwurfsverfasser selbstständig tätig sein zu können, müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden.
Vorher sollten Sie Ihre Selbstständigkeit sorgfältig planen und bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen klären. Sie sollten sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten informieren.
Sie müssen klären, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Ob Sie sich für ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft oder eine juristische Person entscheiden, hängt von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Grundlage für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein.
Während der Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie besondere Pflichten erfüllen. Sie können jedoch auch besondere Schutzrechte geltend machen. Beachten Sie bei der Berufsausübung die besonderen steuerlichen Aspekte.
Die Lebenslage "Freiberufler" bietet Ihnen umfassende Informationen über die freien Berufe und die Abgrenzung zwischen freien Berufen und Gewerbe. Außerdem erhalten Sie Informationen zu möglichen Rechtsformen und Förderungen von Existenzgründern.
...dass sich in Ratshausen ein Geocach befindet der den Namen "Hörst Du das Rauschen" trägt (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)