Themenbereich: Ihre Dienstleistung: Gaststättengestattung
Wenn Sie in Deutschland im Gastgewerbe selbstständig tätig sein möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Falls Sie nur vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, können Sie unter Umständen eine Gaststättengestattung beantragen. Ausführliche Informationen finden Sie in den folgenden Kapiteln:
Benötigen Sie aus einem bestimmten Grund nähere Informationen über einen Gaststättenbetreiber, können Sie am Standort des Betriebes eine Gewerberegisterauskunft beantragen.
Achtung: Um eine Einsicht in das Gewerberegister zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ob ein bestimmter Gaststättenbetrieb Insolvenz anmelden musste, erfahren Sie direkt bei den Insolvenzgerichten oder beispielsweise über das bundesweite "Portal Insolvenzbekanntmachungen".
Falls Sie sich über Lebensmittel beschweren wollen, wenden Sie sich an die Lebensmittelüberwachung. Sie sollten jedoch zunächst versuchen, Ihre Beschwerde dem Gastwirt vorzutragen. In der Regel wird bei berechtigter Klage der Betrieb selbst Ersatz leisten.
Die Lebenslage "Verbraucherschutz und Ernährung" bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu Verbraucherrechten.
...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)