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Themenbereich: Ihre Dienstleistung: Strausswirtschaft eröffnen

Wenn Sie in Deutschland eine Straußwirtschaft eröffnen wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausführliche Informationen finden Sie in den folgenden Kapiteln:

2. Straußwirtschaft anzeigen

Eine Straußwirtschaft dürfen Sie nur am Ort Ihres Weinbaubetriebs betreiben. Wenn Sie eine Straußwirtschaft eröffnen wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn Ihrer Tätigkeit anzeigen. Eine Straußwirtschaft kann sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen betrieben werden.

Sie können Ihr Gewerbe erst anmelden, nachdem Sie den geplanten Betrieb angezeigt haben.

Hinweis: Auch wenn der Betrieb Ihrer Straußwirtschaft erlaubnisfrei ist, müssen Sie die sonstigen Vorschriften (z.B. Hygienevorschriften und Sperrzeitregelungen) einhalten.

Für Gewerbetreibende aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz

Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gelten für die Eröffnung einer Straußwirtschaft in Deutschland dieselben Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige.

Hinweis: Falls die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, kann die zuständige Behörde Sie zur Vorlage weiterer Nachweise auffordern.

Bei der Eröffnung einer Straußwirtschaft in Deutschland müssen Sie neben den gewerberechtlichen Vorschriften auch allgemeine ausländerrechtliche Bestimmungen beachten.

Verfahren

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