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Themenbereich: Ihre Dienstleistung: Gaststätte eröffnen

Wenn Sie in Deutschland eine Gaststätte eröffnen wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausführliche Informationen finden Sie in den folgenden Kapiteln:

2. Erlaubnis beantragen

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben und dabei alkoholische Getränke ausschenken wollen, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis (Konzession) beantragen. Antragsteller können natürliche und auch juristische Personen sein.

Achtung: Sie können Ihr Gewerbe erst dann anmelden, wenn Sie die entsprechende Erlaubnis dazu erteilt bekommen haben. Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, kann das Gewerbeamt Ihnen eine dreimonatige vorläufige Erlaubnis erteilen, auch wenn Sie noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.

Die Erlaubnis gilt nur für Ihren konkreten Betrieb (Betriebsräume) sowie für Sie als Betreiber persönlich. Sie können auch eine Stellvertretungserlaubnis erhalten.

Für Gewerbetreibende aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz

Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gelten für die Eröffnung einer Gaststätte in Deutschland dieselben Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige.

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Gastwirt lediglich aus besonderem Anlass vorübergehend ausüben wollen, benötigen Sie keine Erlaubnis, sondern eine Gaststättengestattung.

Hinweis: Falls die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, kann die zuständige Behörde Sie zur Vorlage weiterer Nachweise auffordern.

Bei der Eröffnung einer Gaststätte in Deutschland müssen Sie neben den gewerberechtlichen Vorschriften auch allgemeine ausländerrechtliche Bestimmungen beachten.

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