Themenbereich: 6. Wasser und Gewässerschutz
Umfangreiche Informationen zum Thema "Hochwasserrisikomanagement" bietet Ihnen der Onlineauftritt des Umweltministeriums. Hier finden Sie Wissenswertes zur Hochwasservorsorge, zum technischen Hochwasserschutz oder zum Flächenmanagement.
Hauptbestandteil des Flächenmanagements ist die vorausschauende Bebauungsplanung unter Berücksichtigung der Hochwassergefahrenkarten, die bis Ende 2013 erstellt werden. Denn die Ausweisung von Bebauungsplänen in überflutungsgefährdeten Gebieten sollte der Vergangenheit angehören.
Die Hochwassergefahrenkarten sind auch eine wesentliche Grundlage für die Hochwasservorsorge und die Erarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen. Davon profitieren sowohl Bewohner und Bewohnerinnen von Gebieten, die von Hochwasser bedroht sind, als auch Mitarbeiter der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes. Nur mit der genauen Kenntnis der möglichen Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung lassen sich Schutzmaßnahmen planen oder optimieren.
Zusammen mit der Hochwasservorhersage, die von der Hochwasser-Vorhersage-Zentrale (HVZ) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) zur Verfügung gestellt wird, sind diese Informationen eine wesentliche Grundlage für den effektiven Schutz hochwassergefährdeter Siedlungsgebiete. Lesen Sie mehr zur Hochwasservorhersage in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
Welchen Beitrag Sie selbst zum Schutz vor Hochwasser leisten können, beschreibt das Faltblatt "Hochwasservorsorge – Alle sind gefordert!"
Von der Aufstellung einer Heizungsanlage bis zu komplexen Industrieanlagen – wenn Sie privat oder beruflich mit wassergefährdenden Stoffen zu tun haben, müssen Sie in von Hochwasser bedrohten Gebieten besondere Vorkehrungen treffen. In der Broschüre "Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" können Sie sich umfassend darüber informieren.
Achtung: Das Wasserrecht wurde vor kurzem geändert. Das Umweltministerium bietet auf seinen Seiten ausführliche Informationen und Vorträge zum neuen Wasserrecht.
...dass die Gemeinde Ratshausen im Naherholungsgebiet Oberes Schlichemtal liegt (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)