Themenbereich: Selbständigkeit online
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Ingenieur:
...dass im Jahr 1936 das Schultheißenamt in Bürgermeisteramt umbenannt wurde