• Lebenslagen A-Z

Themenbereich: 1. Rechte und Pflichten

1.3. Mit 15

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

Ferienarbeit

Erlaubt ist Ferienarbeit bis zu vier Wochen in Vollzeit (etwa 35 bis 40 Stunden pro Woche) in einem Jahr, allerdings keine Akkord- und Nachtarbeit.

Lehrstelle

Jugendliche können eine Lehrstelle annehmen und in die Jugendvertretung des Betriebes gewählt werden.

Kraftfahrzeuge

Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge lenken.

Aufenthalt in Discos und Gaststätten

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur im Beisein eines Erziehungs- oder Sorgeberechtigten in Discos oder Gaststätten aufhalten.

Eine Ausnahme ist die Anwesenheit bei Veranstaltungen von "anerkannten Trägern der Jugendhilfe". Solche Veranstaltungen können Jugendliche unter 16 Jahren bis 22 Uhr besuchen.

Um eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich zu nehmen, dürfen sich Jugendliche in der Zeit von 5 bis 23 Uhr ebenfalls ohne Erziehungsberechtigte in Gaststätten aufhalten.

Verfahren

Termine

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