Themenbereich: 9. Zollvorschriften bei der Rückkehr
Bedenken Sie, dass Sie bei der Rückreise nicht nur die Einfuhrbestimmungen nach Deutschland, sondern auch die Ausfuhrbestimmungen aus Ihrem Urlaubsland beachten müssen. Erkundigen Sie sich daher sowohl beim Zoll in Ihrem Urlaubsland als auch bei den deutschen Zollbehörden über die geltenden Bestimmungen.
Wenn Sie aus einem EU-Staat nach Deutschland einreisen, können Sie Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten mitbringen, wenn diese
Um den gewerblichen Warenverkehr vom privaten Reiseverkehr abzugrenzen, gelten für bestimmte Warengruppen (z.B. Tabakwaren, Alkohol) Richtmengen, die Sie nicht überschreiten dürfen.
Tipp: Weitere Informationen zu den Richtmengen finden Sie unter "Rückreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat" auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung.
Auch sind Besonderheiten beim privaten Erwerb eines neuen Fahrzeuges in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu beachten. Ein neues Fahrzeug kann nicht abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Wollen Sie Waren, die die Richtmengen überschreiten, abgabenfrei einführen, müssen Sie nachweisen, dass Sie diese nur zu privaten Zwecken verwenden werden. Ansonsten wird angenommen, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Gewerblich mitgeführte Waren müssen Sie in Deutschland beim zuständigen Finanzamt zur Umsatzsteuer und beim zuständigen Hauptzollamt zur Verbrauchsteuer anmelden.
Zoll- oder steuerrechtliche Sondergebiete
Innerhalb der EU gibt es Sondergebiete, für die die erleichterten Bestimmungen im Reiseverkehr zwischen EU-Staaten nicht gelten. Dies sind:
Tipp: Nähere Informationen und eine vollständige Liste der betroffenen Gebiete finden Sie unter "Gebiete mit Sonderregelungen" auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung.
...dass in Ratshausen mehr weibliche als männliche Personen leben