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Themenbereich: 8. Probleme und Hilfen unterwegs

Unterstützung im Ausland erhalten Sie bei den örtlichen Einsatzkräften, den deutschen Vertretungsbehörden oder – sofern es in Ihrem Urlaubsland keine deutsche Vertretung gibt – bei der Vertretungsbehörde eines anderen Staates der Europäischen Union (EU).

8.2. Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten

Grundsätzlich müssen Sie sich als deutscher Staatsangehöriger bei Notfällen im Ausland an die deutsche Vertretungsbehörde vor Ort wenden.

Außerhalb der Europäischen Union (EU) kann es jedoch sein, dass es in einem Land weder eine Botschaft oder ein Konsulat noch ein Honorarkonsulat von Deutschland gibt und auch kein anderer Staat die ständige Vertretung von deutschen Staatsangehörigen miterledigt.

In diesem Fall können Sie sich als EU-Bürger auch an die Vertretungsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden und erhalten dort dieselbe Unterstützung wie ein Staatsangehöriger dieses Landes. Beachten Sie jedoch, dass diese Unterstützung sich von den Leistungen, die Sie von den deutschen Vertretungsbehörden erwarten können, unterscheiden kann.

Tipp: Nähere Informationen zum konsularischen Schutz durch andere EU-Staaten finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter "Schutz außerhalb der EU".

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