Themenbereich: 8. Probleme und Hilfen unterwegs
Unterstützung im Ausland erhalten Sie bei den örtlichen Einsatzkräften, den deutschen Vertretungsbehörden oder – sofern es in Ihrem Urlaubsland keine deutsche Vertretung gibt – bei der Vertretungsbehörde eines anderen Staates der Europäischen Union (EU).
Es gibt folgende Arten von Vertretungsbehörden:
Hinweis: Honorarkonsulate haben meist nicht dieselben Befugnisse wie Botschaften oder Konsulate (z.B. können sie keine Reisedokumente ausstellen) und sind meist nicht im selben zeitlichen Ausmaß erreichbar.
Tipp: Informieren Sie sich bereits vor der Reise, wo in Ihrem Urlaubsland die deutsche Vertretungsbehörde ihren Sitz hat und legen Sie die Kontaktdaten zu Ihren Reiseunterlagen. So wissen Sie im Notfall gleich, wohin Sie sich wenden können. Die Kontaktdaten der deutschen Vertretungsbehörden im Ausland finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Bei akuten Notlagen im Ausland können Sie sich auch jederzeit an die zentrale Notrufnummer +49 30 5000 2000 des Auswärtigen Amtes wenden.
Die deutschen Vertretungsbehörden unterstützen Sie in Notfällen folgendermaßen:
Deutsche Auslandsvertretungen dürfen jedoch nicht
Wie Sie vorgehen, wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, lesen Sie in der Verfahrensbeschreibung. Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, ist die Neuausstellung nur in Deutschland möglich. Als Führerscheinersatz für die Heimreise reicht jedoch die Verlust- oder Diebstahlsanzeige aus.
Tipp: Ausführliche Informationen rund um konsularische Dienstleistungen finden Sie auf der Serviceseite für deutsche Staatsangehörige im Ausland des Auswärtigen Amtes.
...dass im Jahr 1936 das Schultheißenamt in Bürgermeisteramt umbenannt wurde